Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Firma Sandy's Frisuren & MakeUp - Sandra Bockstart ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 12a BGG sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Derzeit liegt keine vollständige Prüfung auf Barrierefreiheit nach BITV 2.0 vor.
Die Website wurde nach bestem Wissen benutzerfreundlich gestaltet, es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Inhalte nicht barrierefrei zugänglich sind.
Begründung der Unverhältnismäßigkeit
Als Kleinstunternehmen mit begrenzten Ressourcen sehen wir uns aktuell nicht in der Lage, eine vollständige barrierefreie Umsetzung der Website wirtschaftlich umzusetzen.
Die Umsetzung würde einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen und ist daher im Sinne von § 12a Abs. 6 BGG derzeit nicht zumutbar.
Wir streben jedoch an, die Barrierefreiheit unserer Website schrittweise weiter zu verbessern.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Hilfe beim Zugang zu bestimmten Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir bemühen uns um eine individuelle Lösung.
Kontakt:
Sandra Bockstart
E-Mail: info@sandys-frisurenmakeup.de
Telefon: 0160 9191 9220
Sollte die Website oder App nicht barrierefrei zugänglich sein und Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Anfrage erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:
Regierungspräsidium Tübingen – Referat Marktüberwachung
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
E-Mail: bfsg@rpt.bwl.de
Webseite: rpt.baden-wuerttemberg.de
Durchsetzungsverfahren
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sieht für private Unternehmen kein Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG vor.
Zuständig für die Überwachung und Durchsetzung der Anforderungen ist die Marktüberwachungsbehörde des Landes Baden-Württemberg (siehe oben).